Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Bitte bachten Sie, dass das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung fordert.
Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Was das genau bedeutet, wird Ihnen in diesem Erklärfilm gezeigt.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung behilflich, da es mehrere Möglichkeiten gibt die Antworten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Arbeitssicherheits- und Sachverständigenbüro Petersen
Heinbuschenberg 36
21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon: 04181 / 137 27 55 oder 57
Telefax: 04181 / 137 27 56
Oder senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail: Klicken Sie hier