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Dokumentation

Heutzutage ist die Dokumentation über den Arbeitsschutz unerlässlich. Um Ihnen als Unterneher eine gerichtsfeste Dokumentation des Arbeitsschutzes bieten zu können, werden alle Besuche in Form von Begehungsprotokollen und Besuchsprotokollen dokumentiert, um einen aktiv betriebenen Arbeitsschutz nachzuweisen.

Bei einer vertraglich vereinbarten Einsatzzeit erfolgt am Ende des Vertragsjahres eine Zusammenfassung der geleisteten Arbeit.

 

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