Beratung bei der Beschaffung von PSA
Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)
Ist es durch betriebstechnischen Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die Beschäftigten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat der Arbeitgeber geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, daß diese von den Anwendern in ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.
Wir stellen fest, ob und welche PSA getragen werden muss und helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter PSA und erstellen ggf. geeignete Anweisungen wann und wie diese zu tragen und zu pflegen sind.