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Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Unternehmer gesetzlich verpflichtet, (ab 20 Vollzeitbeschäftigten) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzuberufen.
Diese regelmäßigen Sitzungen sollen dazu dienen, Defizite am Arbeitsplatz zu besprechen und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu entwickeln.

Gern moderieren wir für Sie Ihre ASA-Sitzungen! Auch über Videokonferenz in Microsoft Teams möglich.

 

 

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