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Gefährdungsbeurteilungen

Mitwirkung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen werden vom Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitsplätze gefordert. Ziel ist, die lückenlose Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder fühen sie in seinem Auftrag durch. Das Ergebnis wird dokumentiert und je nach Umfang grafisch aufbereitet.

 Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

 

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